Seit dem 1. September 2026 gilt in Ungarn eine allgemeine Pflicht zur Übermittlung von Quittungsdaten. Für eine Kft. wird dieses Thema relevant, sobald im Betrieb Quittungen ausgestellt werden. Die Frage gehört deshalb bereits vor dem ersten Verkauf auf die Liste der Punkte, die mit der Buchhaltung geklärt werden.
Nicht jede Kft. ist in gleicher Weise betroffen. Entscheidend sind die tatsächliche Tätigkeit, die Art der Belege und die eingesetzte Kassen- oder Rechnungssoftware. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine Prüfung des einzelnen Betriebs.
Quittungen und Rechnungen getrennt vorbereiten
Eine Rechnung und eine Quittung erfüllen unterschiedliche Funktionen. Wer Waren oder Leistungen direkt vor Ort verkauft, braucht einen Ablauf, der zur tatsächlichen Verkaufssituation passt. Dabei geht es um die Ausgabe des Belegs, die technische Erfassung und die Übergabe der nötigen Informationen an die Buchhaltung.
Die ungarische Steuerbehörde NAV weist darauf hin, dass seit September 2026 auch bei Quittungen eine allgemeine Datenübermittlung gilt. Für die praktische Vorbereitung genügt es nicht, erst nach Aufnahme der Tätigkeit über die eingesetzte Lösung zu entscheiden.
Was vor dem Start geklärt werden sollte
Vor dem ersten Verkauf sollten die zuständige Buchhaltung und die verantwortlichen Personen prüfen, welche Belege im Betrieb entstehen, wie diese ausgegeben werden und welche technischen Anforderungen daraus folgen. Bei einem Vor-Ort-Geschäft gehört dazu auch die Frage, welche Kassenlösung zur Tätigkeit passt.
HUNCONSULT kann die organisatorische Vorbereitung einer ungarischen Gesellschaft begleiten und offene Punkte zwischen Beteiligten sichtbar halten. Die steuerliche und buchhalterische Einordnung übernimmt der zuständige unabhängige Partner.
Die Kft. für den laufenden Betrieb vorbereiten
Die Gründung einer Kft. endet nicht mit der Eintragung. Bank, Buchhaltung, Firmensitz und die praktischen Abläufe des Betriebs sollten vor dem Start zusammengedacht werden. Weitere Informationen zur organisatorischen Vorbereitung finden Sie bei HUNCONSULT unter Firma in Ungarn gründen.
Quelle: Nationale Steuer- und Zollbehörde Ungarns (NAV), E-Quittungen und Datenübermittlung, abgerufen am 22. Oktober 2026.



