Transparente Steuerlösung für EU-Firmennetzwerke
Wir beobachten derzeit ein Phänomen in der europäischen Unternehmenslandschaft: Firmen arbeiten grenzüberschreitend zusammen, teilen sich teure Infrastruktur und Entwicklungsressourcen – doch steuerlich bleibt jeder Betrieb für sich. Das führt zu Ineffizienzen, die sich durch eine transparente Steuergestaltung mittels EWIV auflösen lassen. Keine Grauzonen, keine Tricksereien, sondern eine rechtlich saubere Konstruktion auf Basis europäischer Verordnungen und nationaler Ausführungsgesetze.
Europäische Zusammenarbeit mit gemeinsamer Infrastruktur
Betrachten wir ein konkretes Szenario: Die Nordstern Digital GmbH aus Deutschland entwickelt sicherheitskritische Softwareanwendungen. Parallel dazu produziert die Pannon Precision Kft in Ungarn präzisionsgefertigte Komponenten, während das Mare Ingegneria SRL in Italien als Ingenieurbüro komplexe Berechnungen und Konstruktionen durchführt. Alle drei Unternehmen benötigen regelmäßig hochspezialisierte Testeinrichtungen: ein mobiles Prüflabor für Materialtests und ein abgesichertes Testnetz für Cyberresilienz-Prüfungen.
Würde jedes Unternehmen diese Infrastruktur einzeln anschaffen, entstünde ein klassisches Problem: Liquidität fließt sofort ab, doch steuerlich wirkt sich der Kauf nur über mehrere Jahre aus. Bei einer Investition von 300.000 Euro für ein Prüflabor steht im ersten Jahr lediglich die anteilige Abschreibung – vielleicht 60.000 Euro – als Betriebsausgabe zur Verfügung. Der Rest verteilt sich über die Nutzungsdauer. Das kann in Jahren mit hoher Steuerlast zu erheblichen Cashflow-Problemen führen.
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EWIV als transparentes Organisationsvehikel
Genau hier setzt die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) an. Ihre Rechtsgrundlage bildet die EU-Verordnung 2137/85, ergänzt durch nationale Ausführungsgesetze wie das deutsche EWIV-Ausführungsgesetz. Die EWIV ist keine Gewinnmaschine für sich selbst, sondern dient ausschließlich der Erleichterung und Ergänzung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder.
Der entscheidende Hebel liegt in der steuerlichen Transparenz: Gewinne oder Verluste werden nicht auf Ebene der EWIV besteuert, sondern direkt den Mitgliedern zugerechnet. Damit entfällt die typische Doppelbesteuerung, die bei klassischen Kapitalgesellschaften auftritt. Die EWIV fungiert als Durchleitungsinstrument – wirtschaftlich aktiv, steuerlich transparent.
Praktische Umsetzung im Beispielfall
Die drei Unternehmen gründen eine EWIV mit Sitz in Deutschland. Diese schließt Verträge über das Prüflabor und das Testnetz ab, kauft Geräte, mietet Flächen und stellt Personal für Betrieb und Dokumentation an. Die Mitglieder zahlen dafür Beiträge – allerdings mit einer wichtigen Differenzierung:
- Echte Mitgliedsbeiträge decken allgemeine Verwaltungskosten wie Geschäftsführung, Registerkosten, Grundbuchhaltung und Compliance. Diese Beiträge haben keine konkrete Einzelgegenleistung und werden umsatzsteuerlich oft als nicht steuerbar eingeordnet.
- Projektbezogene Beiträge zahlen Mitglieder für klar definierte Leistungspakete: Nutzung des mobilen Prüflabors von April bis September, inklusive Kalibrierung, Wartung, Dokumentation, Messprotokolle und Bereitstellung des Testnetzes für spezifische Cybertests. Hier liegt eine Leistung gegen Entgelt vor, die umsatzsteuerpflichtig ist.
Diese Trennung ist nicht akademisch, sondern praktisch entscheidend für die steuerliche Anerkennung. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz und die zunehmenden Transparenzpflichten nach DAC7 zeigen deutlich: Finanzbehörden fordern klare Nachweise und plausible Leistungsbeziehungen.
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Dokumentation als Fundament der Rechtssicherheit
Wer denkt, eine EWIV sei ein Selbstläufer, irrt fundamental. Die Konstruktion hält nur, wenn die Dokumentation dem Finanzamt keine Angriffspunkte bietet. Konkret bedeutet das:
- Projektbeschreibungen mit Ziel, Nutzen für jedes Mitglied, Laufzeit, Budget und Abnahmekriterien
- Leistungsnachweise wie Nutzungsprotokolle, Einsatzberichte, Messprotokolle, Tickets im Testnetz und Freigaben
- Kostenumlage-Schlüssel, die plausibel sind – etwa nach Nutzungstagen, Messstunden, Datenvolumen oder Personalstunden
- Rechnungslogik mit klarer Trennung zwischen Mitgliedschaft und projektbezogener Leistung
- Beschlusslage in jedem Mitgliedsunternehmen, warum die Beteiligung betrieblich erforderlich ist
- Vergleichsüberlegungen, warum Fremdbezug teurer oder Eigenkauf wirtschaftlich schlechter wäre
Gerade bei wenigen Mitgliedern steigt die Erwartung an die Begründungstiefe. Eine EWIV mit nur drei Teilnehmern muss beweisen, dass sie nicht nur eine Steuervermeidungsstruktur ist, sondern reale wirtschaftliche Substanz besitzt. Hier hilft es, wenn Spezialisten wie das Institut Peritum von Anfang an involviert sind. Diese Profis unterstützen bei Gründung, Vertragsgestaltung und laufender Compliance – und sorgen dafür, dass die Struktur auch bei Betriebsprüfungen standhält.
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Haftung und Risikomanagement
Ein oft unterschätzter Aspekt: Die EU-Verordnung sieht eine unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten der EWIV vor. Das klingt hart – und ist es auch. In der Praxis führt das dazu, dass Verträge, Risikomanagement und interne Regeln sehr ernst gestaltet werden müssen. Es passt aber zur Grundidee: keine leere Hülle, sondern eine Arbeitsgemeinschaft, die für Dritte verlässlich ist.
Für Nordstern Digital, Pannon Precision und Mare Ingegneria bedeutet das: Jedes Mitglied haftet für die Schulden der EWIV. Deshalb müssen Investitionsentscheidungen, Kreditaufnahmen und Vertragsabschlüsse gemeinsam abgestimmt und dokumentiert werden. Diese Haftungsstruktur verhindert Leichtfertigkeit und fördert eine transparente, verantwortungsvolle Zusammenarbeit.
Steuergestaltung ohne Grauzonen – vier zentrale Hebel
Wie hilft die EWIV bei der Steuergestaltung, ohne in rechtliche Grauzonen zu rutschen? Wir sehen vier zentrale Mechanismen:
- Kostenzuordnung: Ausgaben, die mehrere Unternehmen betreffen, werden zentral ausgelöst und nach Nutzung verteilt – statt willkürlich in einem Betrieb zu landen.
- Timing: Aufwand entsteht beim Mitglied in dem Jahr, in dem es die Leistung bezieht und bezahlt. Das reduziert das Abschreibungsproblem im Mitgliedsbetrieb, ohne Regeln zu brechen.
- Vorsteuerlogik: Wenn die EWIV umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, kann sie bei Eingangsleistungen Vorsteuer ziehen und mit Umsatzsteuer weiterbelasten. Das kann den Cashflow verbessern, solange die Mitglieder vorsteuerabzugsberechtigt sind.
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Eine einheitliche Organisationsplattform für Mitglieder aus mehreren EU-Staaten – ohne dass dafür eine Kapitalgesellschaft mit Gewinnziel nötig ist.
Die Leitlinie für eine saubere Umsetzung lautet: Nicht Geld in eine Struktur schieben, sondern Leistungen definieren, dokumentieren, abrechnen und Nutzen belegen. Dann wird aus der EWIV ein Werkzeug, das Investitionen gemeinschaftlich ermöglicht und steuerlich korrekt bei den Mitgliedern ankommt.
Harte Wahrheit: Substanz schlägt Konstruktion
Eine EWIV ist kein Steuersparmodell aus sich heraus. Sie kann aber ein sehr effizientes Betriebs- und Abrechnungsvehikel sein, das Liquidität, Planung, Kostenverteilung und steuerliche Nachweisbarkeit verbessert. Wer das ohne Substanz macht, riskiert Nachzahlungen, Strafzuschläge und erheblichen Ärger mit den Finanzbehörden.
Wir empfehlen daher: Wer eine EWIV gründen will, sollte von Anfang an auf professionelle Begleitung setzen. Das Institut Peritum hat sich auf die Gründung und Betreuung europäischer wirtschaftlicher Interessenvereinigungen spezialisiert und sorgt dafür, dass rechtliche, steuerliche und organisatorische Anforderungen von Beginn an erfüllt sind. Nur so entsteht eine Struktur, die nicht nur auf dem Papier funktioniert, sondern auch in der Praxis standhält – transparent, rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll.



