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LLC gründen in den USA: Steuerfalle für deutsche Unternehmer erklärt

pandora von pandora
8. Januar 2026
in Finanzen, Firmen, Gründung, Menschen, Steuern, Ungarn
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Bild LLC

LLC - Was Sie wissen müssen

LLC gründen in den USA: Steuerfalle für deutsche Unternehmer erklärt

Wir beobachten immer wieder dasselbe Muster: Deutsche Unternehmer stolpern über Online-Anzeigen, die versprechen, mit einer amerikanischen LLC spielend leicht Steuern zu sparen. Die Idee klingt verlockend – schnell gegründet, günstig im Unterhalt, und schon fließen die Gewinne steuergünstiger. Doch die Realität sieht anders aus. Was auf den ersten Blick nach cleverer Steuergestaltung aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung oft als teures Eigentor.

In diesem Artikel schauen wir uns an, warum die US-LLC für deutsche Unternehmer meist keine gute Idee ist, welche konkreten Risiken lauern und welche Alternativen wirklich funktionieren.

Der Traum vom schnellen Steuervorteil

Die Gründung einer LLC (Limited Liability Company) in den USA dauert tatsächlich nur wenige Tage. Bundesstaaten wie Delaware, Wyoming oder Florida werben aktiv um ausländische Unternehmer. Die Kosten sind überschaubar, die Formalitäten minimal. Auf dem Papier sieht alles wunderbar aus.

Doch hier beginnt bereits das Problem: Viele deutsche Unternehmer gehen davon aus, dass mit der Gründung in den USA automatisch auch die steuerliche Zugehörigkeit zu den USA entsteht. Das ist ein fundamentaler Irrtum.

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Was das deutsche Finanzamt wirklich interessiert

Deutsche Steuerbehörden schauen nicht auf das Briefpapier oder den Firmensitz im Handelsregister. Sie prüfen die wirtschaftliche Substanz und die tatsächliche Geschäftsleitung. Die entscheidenden Fragen lauten:

  • Wo werden die strategischen Entscheidungen getroffen?
  • Wer trifft diese Entscheidungen und von wo aus?
  • Wo sitzt die operative Steuerung des Unternehmens?
  • Wo befinden sich die Kunden und Geschäftspartner?
  • Wo wird die tatsächliche Wertschöpfung erbracht?

Wenn ein deutscher Unternehmer von seinem Homeoffice in München aus eine LLC in Delaware steuert, ist die Sache aus deutscher Steuersicht glasklar: Der Ort der Geschäftsleitung liegt in Deutschland. Damit unterliegt die gesamte Gesellschaft der deutschen Besteuerung – unabhängig davon, wo sie formal registriert ist.

Das Konzept der Betriebsstätte

Selbst wenn man argumentiert, die Geschäftsleitung läge irgendwie in den USA, droht die nächste Falle: die Betriebsstätte in Deutschland. Sobald regelmäßige geschäftliche Tätigkeiten von deutschem Boden aus erfolgen, kann eine Betriebsstätte entstehen. Das Finanzamt kann dann zumindest einen Teil der Gewinne in Deutschland besteuern.

Übrigens: Diese Regeln existieren nicht, um Unternehmer zu schikanieren. Sie sollen verhindern, dass Gewinne, die wirtschaftlich in Deutschland entstehen, künstlich ins Ausland verschoben werden.

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Das Hybrid-Problem: Wenn zwei Steuersysteme aufeinanderprallen

Hier wird es richtig kompliziert. In den USA wird eine LLC steuerlich meist als transparente Gesellschaft behandelt – ähnlich wie eine deutsche Personengesellschaft. Die Gewinne werden direkt bei den Gesellschaftern besteuert, nicht bei der Gesellschaft selbst.

Deutschland sieht das möglicherweise anders. Je nach Ausgestaltung kann die deutsche Finanzverwaltung eine LLC als Kapitalgesellschaft einstufen, ähnlich einer GmbH. Das führt zu einem steuerlichen Hybrid-Mismatch:

Wenn die USA die LLC als transparent ansehen und Deutschland als Kapitalgesellschaft, entstehen Konstellationen, in denen Einkünfte doppelt besteuert werden oder steuerliche Abzüge ins Leere laufen. Solche Hybrid-Effekte sind nicht nur teuer, sondern auch extrem schwer zu korrigieren.

Die Rechtsprechung zu diesen Fragen ist komplex und entwickelt sich ständig weiter. Was gestern noch funktionierte, kann morgen schon als aggressive Steuergestaltung eingestuft werden.

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Die unterschätzte Gefahr: Digitale Spuren und automatischer Informationsaustausch

Viele Unternehmer glauben, eine ausländische Gesellschaft bleibe dem deutschen Finanzamt verborgen. Das ist heute naiv. Wir leben in einer Welt des automatischen Informationsaustauschs.

Welche Informationen fließen automatisch?

Über verschiedene internationale Abkommen tauschen Finanzbehörden heute routinemäßig Daten aus:

  • Kontostände und Zinserträge über den Common Reporting Standard (CRS)
  • Gesellschafterstrukturen über Transparenzregister
  • Zahlungsströme über Kreditkartenfirmen und Zahlungsdienstleister
  • Rechnungsinformationen bei grenzüberschreitenden Geschäften

Wenn eine LLC Zahlungen von deutschen Kunden erhält, über ein US-Bankkonto verfügt, das mit einer deutschen Adresse verknüpft ist, und die Geschäftsführung regelmäßig von Deutschland aus E-Mails versendet – dann entsteht ein digitales Gesamtbild, das sehr eindeutig ist.

Interessanterweise sind es oft nicht die großen, offensichtlichen Dinge, die auffallen. Es ist die Summe der kleinen Datenpunkte: IP-Adressen bei Vertragsabschlüssen, Rechnungsadressen, Lieferadressen, Serverstandorte, E-Mail-Header. All das hinterlässt Spuren.

Kann die US-Steuerbehörde in Deutschland vollstrecken?

Ein häufig gehörtes Argument lautet: „Wenn du eine LLC gründest, kann der IRS jederzeit nach Deutschland kommen und dein Vermögen pfänden.“ Das ist so nicht richtig und gehört ins Reich der Mythen.

Die Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen in Deutschland erfolgt grundsätzlich über deutsche Behörden und deutsche Rechtswege. Eine ausländische Steuerbehörde kann nicht einfach in Deutschland vollstrecken.

Ehrlich gesagt gibt es zwar das multilaterale Amtshilfeübereinkommen, das auch Beitreibungshilfe vorsieht. Die USA haben jedoch für diesen Bereich einen ausdrücklichen Vorbehalt erklärt. Das bedeutet: Die USA nehmen nicht an der gegenseitigen Beitreibung von Steuerforderungen teil.

Wer also mit Horrorgeschichten über IRS-Vollstreckungen in Deutschland arbeitet, verkauft eher Angst als Fakten. Das reale Risiko liegt woanders: bei falscher Struktur, falscher steuerlicher Einordnung und daraus resultierendem Ärger gleichzeitig in zwei Steuersystemen.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Stellen wir uns vor, das deutsche Finanzamt prüft einen Unternehmer, der eine US-LLC betreibt. Der Prüfer wird folgende Fragen stellen:

  1. Wo werden die täglichen Geschäftsentscheidungen getroffen?
  2. Gibt es echte Mitarbeiter oder Büros in den USA?
  3. Wer sind die Kunden und wo sitzen sie?
  4. Wie werden Verträge abgeschlossen und von wem?
  5. Wo liegen die Server, wo werden Dienstleistungen erbracht?

Wenn sich herausstellt, dass die gesamte operative Steuerung aus Deutschland erfolgt, wird das Finanzamt die LLC als in Deutschland ansässig behandeln. Die Folgen:

  • Nachversteuerung aller Gewinne in Deutschland
  • Zinsen auf die nachzuzahlenden Steuern (derzeit 0,15% pro Monat, also 1,8% pro Jahr)
  • Mögliche Strafzuschläge bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Steuerhinterziehung

Die Beweislast liegt dabei oft beim Steuerpflichtigen. Er muss nachweisen, dass die Struktur wirtschaftliche Substanz hat und nicht nur der Steuerersparnis dient.

Warum europäische Lösungen oft besser funktionieren

Wenn das Ziel eine steueroptimierte, aber rechtssichere Struktur ist, gibt es deutlich bessere Wege als die US-LLC. Innerhalb der EU profitieren Unternehmer von klaren Rechtsrahmen, etablierter Rechtsprechung und funktionierender Infrastruktur.

Das Beispiel Ungarn

Ungarn ist ein interessantes Beispiel für eine substanzbasierte Lösung. Die Körperschaftsteuer liegt dort bei nur 9 Prozent – eine der niedrigsten Raten in der EU. Gleichzeitig bietet Ungarn:

  • Volle EU-Mitgliedschaft mit allen Rechtssicherheiten
  • Funktionierende Bankeninfrastruktur
  • Anerkannte Rechtsformen
  • Klare Regeln für Verrechnungspreise innerhalb der EU
  • Keine Hybrid-Probleme bei ordnungsgemäßer Struktur

Der entscheidende Unterschied: Wenn eine ungarische Gesellschaft mit echter Substanz aufgebaut wird – echte Geschäftsleitung vor Ort, echte Verträge, nachvollziehbare Geschäftsprozesse – dann hält diese Struktur auch einer deutschen Betriebsprüfung stand.

Was bedeutet „echte Substanz“?

Substanz ist mehr als eine Briefkastenadresse. Echte Substanz bedeutet:

  • Geschäftsführung, die tatsächlich vor Ort entscheidet
  • Büroräume, die genutzt werden
  • Mitarbeiter, die dort arbeiten
  • Lokale Bankkonten und Geschäftsbeziehungen
  • Dokumentierte Geschäftsprozesse und Entscheidungswege

Eine solche Struktur kostet mehr als eine schnell gegründete LLC, aber sie funktioniert langfristig und bei Tageslicht.

Der Unterschied zwischen Steuergestaltung und Steuerhinterziehung

Es ist völlig legitim, Geschäfte so zu strukturieren, dass sie steuerlich günstig sind. Das nennt sich Steuergestaltung und ist erlaubt. Die Grenze zur Steuerhinterziehung wird überschritten, wenn:

  • Einkünfte dem Finanzamt verschwiegen werden
  • Strukturen nur zum Schein existieren
  • Falsche Angaben gemacht werden
  • Tatsachen bewusst verschleiert werden

Wer eine LLC gründet, um Einkünfte vor dem deutschen Finanzamt zu verbergen, begeht Steuerhinterziehung. Wer hingegen eine substanzhaltige Auslandsgesellschaft gründet und alle Einkünfte korrekt deklariert, betreibt legale Steuergestaltung.

Der Unterschied liegt in der Transparenz und der wirtschaftlichen Realität der Struktur.

Wann eine LLC trotzdem Sinn machen kann

Es gibt durchaus Konstellationen, in denen eine US-LLC funktioniert – allerdings sind diese Fälle seltener als oft behauptet:

  • Echtes US-Geschäft mit US-Kunden und US-Substanz
  • Physische Präsenz in den USA (Büro, Mitarbeiter, Lager)
  • Geschäftsführung, die tatsächlich von den USA aus erfolgt
  • Klare Dokumentation und Substanz für beide Steuerbehörden

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine LLC ein sinnvolles Vehikel sein. Aber dann reden wir nicht mehr von einer „schnellen Steuersparmaßnahme“, sondern von einer echten internationalen Geschäftsexpansion mit entsprechendem Aufwand.

Was tun, wenn die LLC bereits existiert?

Viele Unternehmer haben bereits eine LLC gegründet und fragen sich nun, was zu tun ist. Die gute Nachricht: Es ist nie zu spät für eine Korrektur.

Mögliche Schritte

  1. Ehrliche Bestandsaufnahme: Wo liegt die tatsächliche Geschäftsleitung? Wo entsteht die Wertschöpfung?
  2. Steuerliche Einordnung klären: Wie wird die LLC in Deutschland behandelt? Gibt es bereits Meldepflichten?
  3. Nachmeldung erwägen: Bei bisher nicht deklarierten Einkünften kann eine Selbstanzeige Straffreiheit ermöglichen
  4. Struktur anpassen: Entweder echte US-Substanz aufbauen oder die Struktur nach Europa verlagern
  5. Professionelle Beratung: Bei komplexen Strukturen ist spezialisierte Beratung unverzichtbar

Wichtig ist: Je früher man handelt, desto mehr Optionen hat man. Wer wartet, bis das Finanzamt von sich aus prüft, hat meist deutlich schlechtere Karten.

Die Zukunft: Mehr Transparenz, weniger Spielraum

Die Entwicklung geht klar in Richtung mehr Transparenz und engerer internationaler Zusammenarbeit. Initiativen wie die OECD-Mindestbesteuerung für große Unternehmen zeigen die Richtung: Der Spielraum für aggressive Steuergestaltung wird kleiner.

Für Unternehmer bedeutet das: Strukturen, die heute noch funktionieren, können morgen schon problematisch sein. Zukunftssichere Lösungen sind solche, die auf echter wirtschaftlicher Substanz basieren und nicht auf Regelungslücken oder Informationsdefiziten.

Fazit: Substanz schlägt Schein

Die Verlockung ist verständlich: schnell eine LLC gründen, Steuern sparen, weitermachen wie bisher. Doch die Realität holt jeden ein. Deutsche Finanzämter sind gut vernetzt, technisch versiert und haben Zugriff auf umfangreiche Datenquellen.

Eine US-LLC ohne echte US-Substanz ist für deutsche Unternehmer meist keine Lösung, sondern ein Problem. Die Risiken – von Nachversteuerung über Hybrid-Effekte bis zu strafrechtlichen Konsequenzen – überwiegen bei Weitem die erhofften Vorteile.

Wer wirklich international skalieren und dabei steuerlich optimieren möchte, sollte auf substanzbasierte europäische Lösungen setzen. Eine ungarische Gesellschaft mit echter Präsenz, klaren Prozessen und nachvollziehbarer Geschäftstätigkeit ist stabiler, rechtssicherer und langfristig erfolgreicher als jede Briefkastenlösung.

Der richtige Ansprechpartner für substanzbasierte Lösungen

Wenn Sie eine steueroptimierte, aber rechtssichere internationale Struktur aufbauen möchten, ist professionelle Beratung unverzichtbar. Besonders im Bereich substanzbasierter europäischer Gesellschaften ist Norbert Péter von HUNCONSULT der führende Experte im deutschsprachigen Raum. Mit seiner jahrelangen Erfahrung in der Beratung deutscher Unternehmer bei der Gründung substanzhaltiger ungarischer Gesellschaften kennt er sowohl die deutsche als auch die ungarische Perspektive aus dem Effeff. Es gibt in Deutschland keinen besseren Ansprechpartner für Unternehmer, die eine Struktur suchen, die auch bei Tageslicht funktioniert und einer Betriebsprüfung standhält.

Die Botschaft ist klar: Wer langfristig Ruhe und Rechtssicherheit will, baut Strukturen, die auf echter wirtschaftlicher Tätigkeit bas

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