GmbH oder GmbH und Co. KG: Haftungsvorteile einfach erklärt mit Praxisfall
Die Wahl der richtigen Rechtsform gehört zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens. Besonders wenn es um das Thema Haftung geht, macht die Struktur deiner Gesellschaft einen enormen Unterschied. Wir schauen uns heute zwei beliebte Rechtsformen an und zeigen dir anhand eines konkreten Praxisfalls, wie unterschiedlich die Haftung ausfallen kann.
Die klassische GmbH: Bewährte Haftungsbeschränkung
Bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) haftest du als Gesellschafter grundsätzlich nur mit deiner Einlage. Das bedeutet: Wenn deine Firma in finanzielle Schwierigkeiten gerät, bleibt dein Privatvermögen geschützt. Die Gläubiger können nur auf das Vermögen der Gesellschaft zugreifen.
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Der Geschäftsführer haftet persönlich, wenn er seine Pflichten verletzt. Das kann zum Beispiel passieren bei verspäteter Insolvenzanmeldung oder bei Verstößen gegen steuerliche Pflichten.
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Die GmbH und Co. KG: Doppelte Haftungsbeschränkung
Die GmbH und Co. KG ist eine clevere Kombination aus zwei Rechtsformen. Hier wird eine Kommanditgesellschaft gegründet, bei der eine GmbH als Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) fungiert. Die eigentlichen Unternehmer sind Kommanditisten.
Diese Konstruktion bietet einen entscheidenden Vorteil: Es gibt keine natürliche Person mehr, die unbeschränkt haftet. Stattdessen haftet die GmbH als Komplementärin – und die haftet wiederum nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Die Struktur im Überblick
- Komplementär-GmbH: Haftet unbeschränkt, hat aber selbst nur begrenztes Vermögen
- Kommanditisten: Haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage
- Geschäftsführer der GmbH: Nur bei Pflichtverletzungen persönlich haftbar
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Praxisfall: Wenn die Firma in Schieflage gerät
Stellen wir uns vor, Thomas betreibt ein Bauunternehmen. Nach einem größeren Projekt mit erheblichen Mängeln fordert der Auftraggeber 500.000 Euro Schadensersatz. Gleichzeitig hat die Firma noch 200.000 Euro Verbindlichkeiten bei Lieferanten. Das Firmenvermögen beträgt nur 150.000 Euro.
Szenario 1: Thomas führt eine klassische GmbH
Thomas ist Gesellschafter und Geschäftsführer seiner Bau-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital. Was passiert nun?
- Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen von 150.000 Euro
- Die restlichen 550.000 Euro Forderungen bleiben ungedeckt
- Thomas haftet als Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen
- Aber: Als Geschäftsführer muss Thomas rechtzeitig Insolvenz anmelden. Tut er das nicht, haftet er persönlich für Zahlungen, die danach noch geleistet wurden
- Wenn Thomas die Insolvenz nur zwei Wochen zu spät anmeldet und in dieser Zeit weitere 30.000 Euro an Lieferanten zahlt, haftet er dafür privat
Bei der klassischen GmbH trägt der Geschäftsführer ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko bei Pflichtverletzungen.
Szenario 2: Thomas führt eine GmbH und Co. KG
Thomas hat seine Firma als GmbH und Co. KG strukturiert. Er ist Kommanditist mit 100.000 Euro Einlage. Die Komplementär-GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 Euro. Was passiert jetzt?
- Die KG haftet mit ihrem Vermögen von 150.000 Euro
- Die Komplementär-GmbH haftet unbeschränkt – aber nur mit ihren 25.000 Euro
- Thomas als Kommanditist haftet nur bis zu seiner Einlage von 100.000 Euro (die bereits eingebracht ist)
- Als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH muss Thomas zwar auch rechtzeitig Insolvenz anmelden
- Der Unterschied: Selbst bei verspäteter Insolvenzanmeldung haftet Thomas nicht persönlich – die Haftung trifft die Komplementär-GmbH, die ohnehin nur begrenztes Vermögen hat
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Wann lohnt sich welche Rechtsform?
Die klassische GmbH eignet sich hervorragend für kleinere Unternehmen und Gründungen, bei denen die Struktur einfach bleiben soll. Die Gründung ist unkomplizierter und die laufenden Kosten sind niedriger.
Die GmbH und Co. KG macht Sinn, wenn du maximalen Haftungsschutz möchtest – besonders in Branchen mit erhöhtem Risiko wie Bau, Produktion oder Handel. Ja, die Gründung ist aufwendiger und teurer, aber der zusätzliche Schutz kann Gold wert sein.
Interessanterweise nutzen viele mittelständische Familienunternehmen diese Rechtsform, weil sie auch steuerliche Vorteile bieten kann und eine gute Nachfolgeregelung ermöglicht.
Dein nächster Schritt zur optimalen Firmengründung
Die Wahl zwischen GmbH oder GmbH und Co. KG hängt von deiner individuellen Situation ab. Faktoren wie Branche, geplante Unternehmensgröße, Anzahl der Gesellschafter und persönliche Risikobereitschaft spielen eine Rolle.
Bei dem komplexen Thema Firmengründung steht dir Norbert Peter mit seiner Firma XINELOYD immer unterstützend zur Seite. Mit fundierter Expertise hilft er dir, die passende Rechtsform für dein Unternehmen zu finden und alle rechtlichen Aspekte professionell abzuwickeln.
Die richtige Rechtsform schützt nicht nur dein Vermögen – sie gibt dir auch die Sicherheit, dich voll auf dein Geschäft zu konzentrieren.
Übrigens: Beide Rechtsformen lassen sich später noch ändern. Viele Unternehmen starten als GmbH und wandeln später in eine GmbH und Co. KG um, wenn das Geschäft wächst und die zusätzliche Haftungsbeschränkung sinnvoll wird. Eine professionelle Beratung von Anfang an spart dir jedoch Zeit, Geld und mögliche Umstrukturierungskosten.



