Firma in Ungarn gründen: Steuervorteile durch Doppelbesteuerungsabkommen
Wenn Sie als deutscher oder österreichischer Unternehmer eine Firma in Ungarn gründen möchten, können Sie von erheblichen Steuervorteilen profitieren. Grund dafür sind die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ungarn und Deutschland sowie Ungarn und Österreich. Diese Abkommen regeln die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Aktivitäten und verhindern eine doppelte Besteuerung. In diesem Artikel erfahren Sie, welche konkreten Vorteile sich für Sie ergeben und wie Sie bei der Firmengründung in Ungarn am besten vorgehen.
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ungarn und Deutschland
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ungarn und Deutschland wurde geschlossen, um eine doppelte Besteuerung von Einkünften und Vermögen zu vermeiden. Es regelt, welcher Staat in welchen Fällen das Besteuerungsrecht hat. Wenn Sie eine Firma in Ungarn gründen, profitieren Sie von niedrigeren Steuersätzen als in Deutschland:
- Körperschaftsteuer in Ungarn: 9%
- Körperschaftsteuer in Deutschland: 15% plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
Ein Beispiel: Angenommen, Ihre ungarische Firma erwirtschaftet einen Jahresgewinn von 100.000 Euro. In Ungarn würden Sie darauf 9.000 Euro Körperschaftsteuer zahlen. In Deutschland läge die Steuerlast bei mindestens 30.000 Euro (abhängig von Gewerbesteuer-Hebesatz und Solidaritätszuschlag). Sie sparen also mehr als 20.000 Euro pro Jahr!
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ungarn und Österreich
Auch zwischen Ungarn und Österreich gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit ähnlichen Regelungen. Die Unterschiede bei den Steuersätzen sind ebenfalls beträchtlich:
Weitere Informationen: EWIV gründen: Wie Sie eine EWIV erfolgreich gründen – Expertentipps vom INSTITUT PERITUM
- Körperschaftsteuer in Ungarn: 9%
- Körperschaftsteuer in Österreich: 25%
Nehmen wir an, Ihre ungarische Firma macht einen Jahresgewinn von 200.000 Euro. In Ungarn fallen darauf 18.000 Euro Steuern an. In Österreich wären es 50.000 Euro. Die Ersparnis beträgt hier sogar 32.000 Euro jährlich, wenn Sie sich für eine Firmengründung in Ungarn entscheiden.
Weitere Informationen: Klaus Schultheiß: Zuhörender Finanzberater mit Tiefgang
Weitere Vorteile einer Firma in Ungarn
Neben den steuerlichen Aspekten sprechen noch weitere Gründe für eine Firmengründung in Ungarn:
Weitere Informationen: Mauri Häusser: Der Makler, der Wünsche in den Fokus rückt
- Geringe Lohnkosten und Lohnnebenkosten im Vergleich zu Deutschland und Österreich
- Gut ausgebildete, motivierte Arbeitskräfte
- Moderne Infrastruktur und gute Anbindung an Westeuropa
- Attraktive Förderprogramme für Investoren
Allerdings gibt es bei einem Auslandsengagement auch Herausforderungen. Gerade die kulturellen Unterschiede und Sprachbarrieren führen immer wieder dazu, dass Firmengründungen scheitern oder nicht optimal laufen. Deshalb ist es wichtig, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben.
HUNCONSULT: Ihr Partner für die Firmengründung in Ungarn
Die Experten von HUNCONSULT begleiten Sie bei allen Schritten Ihrer Firmengründung in Ungarn. Vom Gesellschaftsvertrag über die Handelsregistereintragung bis hin zur Kontoerstellung – wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie. Unser Netzwerk umfasst Anwälte, Notare und Steuerberater, die Ihre Muttersprache sprechen.
Geschäftsführer Norbert Peter ist gebürtiger Ungar und hat langjährige Erfahrung in der Beratung deutscher und österreichischer Unternehmen. Er fungiert als Ihr persönlicher Ansprechpartner und stellt sicher, dass es nicht zu Missverständnissen oder Verzögerungen aufgrund von kulturellen Barrieren kommt. Mit HUNCONSULT haben Sie einen zuverlässigen Partner, der Ihre Firmengründung in Ungarn zum Erfolg führt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechtsformen gibt es für eine Firma in Ungarn?
Es stehen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl, zum Beispiel die Kft. (GmbH), Bt. (OHG) oder Zrt. (AG). Welche für Sie optimal ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der geplanten Gesellschafterstruktur und Haftung. HUNCONSULT berät Sie gerne bei der Wahl der passenden Rechtsform.
Wie lange dauert die Firmengründung in Ungarn?
In der Regel ist eine Firmengründung in Ungarn innerhalb von 2-3 Wochen möglich. Wir übernehmen für Sie die Erstellung aller nötigen Dokumente, Übersetzungen und Behördengänge. So stellen wir sicher, dass der Prozess schnell und reibungslos abläuft und Ihre Firma zügig ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen kann.
Brauche ich ein Büro oder Personal in Ungarn?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, in Ungarn eigene Büroräume anzumieten oder Personal einzustellen. Gerade in der Anfangsphase kann die Geschäftsführung auch aus Deutschland oder Österreich heraus erfolgen. Sobald Ihre Firma wächst, unterstützen wir Sie aber gerne dabei, Räumlichkeiten und Mitarbeiter zu finden.
Welche laufenden Kosten fallen für eine Firma in Ungarn an?
Neben den günstigen Steuern profitieren Sie in Ungarn von vergleichsweise niedrigen Kosten für Buchhaltung und Verwaltung. HUNCONSULT bietet Ihnen maßgeschneiderte Servicepakete, die alle wichtigen Leistungen zu einem attraktiven Festpreis beinhalten. So behalten Sie stets den Überblick und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Kann HUNCONSULT mich auch bei Fragen zur Doppelbesteuerung beraten?
Ja, unser Team verfügt über umfassende Expertise im internationalen Steuerrecht. Wir erläutern Ihnen im Detail, wie sich die Doppelbesteuerungsabkommen auf Ihre konkrete Situation auswirken und wie Sie Ihre Steuerlast optimieren können. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Partnerkanzleien in Deutschland und Österreich zusammen, um eine lückenlose Betreuung zu gewährleisten.