Firma in Ungarn gründen: Steueroptimierung mit HUNCONSULT legal nutzen
# Firma in Ungarn gründen: Steueroptimierung mit HUNCONSULT legal nutzen
Die Frage nach der Steueroptimierung durch Auslandsgesellschaften beschäftigt viele Unternehmer. Besonders Ungarn rückt dabei immer stärker in den Fokus – und das aus gutem Grund. Wir zeigen, welche realistischen Möglichkeiten es gibt, wie HUNCONSULT dabei unterstützt und warum legale Steuergestaltung nichts mit Steuerflucht zu tun hat.
## Die Wahrheit über Steuern in Ungarn: Realistisch statt utopisch
Vorab die klare Antwort: Null Prozent Steuern sind in Ungarn nicht möglich – und wer das verspricht, arbeitet unseriös. Was jedoch sehr wohl möglich ist: Eine deutliche Reduzierung der Steuerlast durch intelligente, vollkommen legale Unternehmensstrukturen.
Ungarn bietet tatsächlich eines der attraktivsten Steuersysteme innerhalb der Europäischen Union. Die Körperschaftsteuer liegt bei lediglich 9 Prozent – der niedrigste Satz in der gesamten EU. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt die kombinierte Steuerbelastung aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer schnell über 30 Prozent.
### Warum Ungarn für Unternehmensstrukturen interessant ist
Die Vorteile einer Gesellschaft in Ungarn gehen weit über den niedrigen Steuersatz hinaus:
– EU-Mitgliedschaft: Alle Vorteile des Binnenmarkts, keine Zollschranken
– Moderne Infrastruktur: Digitale Verwaltung und schnelle Prozesse
– Zentrale Lage: Optimale Anbindung an europäische Märkte
– Rechtssicherheit: EU-Recht und stabile Rahmenbedingungen
– Planbarkeit: Klare Regelungen für internationale Unternehmensstrukturen
## Was HUNCONSULT wirklich leistet: Mehr als nur Firmengründung
HUNCONSULT hat sich auf die Gründung und Verwaltung von Unternehmen in Ungarn spezialisiert. Der Ansatz ist dabei ganzheitlich: Es geht nicht nur darum, eine Firma zu registrieren, sondern eine funktionsfähige, rechtskonforme Struktur zu schaffen.
### Die Kernleistungen im Überblick
Firmengründung und Strukturierung
– Beratung zur optimalen Rechtsform für Ihr Geschäftsmodell
– Komplette Abwicklung aller Gründungsformalitäten
– Registrierung beim ungarischen Handelsregister
– Beantragung der Steuernummer und weiterer Identifikationsnummern
Laufende Verwaltung
– Geschäftsadresse und Postservice
– Buchhaltung nach ungarischem Recht
– Steuerberatung und Jahresabschlüsse
– Kommunikation mit Behörden
Compliance und Substanz
– Sicherstellung der steuerlichen Ansässigkeit
– Dokumentation wirtschaftlicher Aktivitäten
– Vermeidung von Gestaltungsmissbrauch
– Einhaltung internationaler Standards
## Legale Steueroptimierung: Die Grundprinzipien verstehen
Bevor wir konkrete Strategien besprechen, ist es wichtig zu verstehen, was legale Steueroptimierung bedeutet – und was nicht.
### Der Unterschied zwischen Optimierung und Hinterziehung
Steuerhinterziehung ist illegal und strafbar. Sie beinhaltet das Verschweigen von Einkünften, falsche Angaben oder die Nutzung von Strukturen ohne wirtschaftliche Substanz.
Steueroptimierung hingegen nutzt legale Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Steuerrechts. Sie ist ausdrücklich erlaubt und wird von Unternehmen weltweit praktiziert.
Die Grenze ist klar definiert: Solange eine Gesellschaft echte wirtschaftliche Aktivitäten ausübt, über Substanz verfügt und alle steuerlichen Pflichten erfüllt, ist die Nutzung günstiger Steuerregime vollkommen legal.
### Die drei Säulen rechtssicherer Strukturen
1. Wirtschaftliche Substanz
Ihre ungarische Firma muss echte geschäftliche Funktionen erfüllen. Das bedeutet:
– Eigene Geschäftsräume oder nachweisbare Geschäftsadresse
– Qualifizierte Mitarbeiter oder Dienstleister vor Ort
– Tatsächliche Geschäftsentscheidungen in Ungarn
– Dokumentierte Geschäftsaktivitäten
2. Steuerliche Ansässigkeit
Das Unternehmen muss in Ungarn steuerlich ansässig sein, was bedeutet:
– Registrierung bei den ungarischen Steuerbehörden
– Ort der Geschäftsleitung in Ungarn
– Regelmäßige Steuererklärungen
– Nachweis der tatsächlichen Verwaltung
3. Transparenz und Dokumentation
Alle Strukturen müssen offengelegt und dokumentiert werden:
– Meldung an die Finanzbehörden des Wohnsitzlandes
– Dokumentation von Verrechnungspreisen
– Einhaltung von Meldepflichten nach CRS und DAC6
– Nachvollziehbare Geschäftsvorfälle
## Konkrete Anwendungsfälle: Wann macht eine ungarische Gesellschaft Sinn?
Nicht für jeden Betrieb ist eine internationale Struktur sinnvoll. Wir betrachten realistische Szenarien, in denen eine ungarische Firma echte Vorteile bringt.
### Szenario 1: E-Commerce und digitale Dienstleistungen
Ein deutscher Online-Händler verkauft Produkte europaweit. Die Logistik läuft über verschiedene Fulfillment-Center, die Verwaltung könnte theoretisch von überall erfolgen.
Mögliche Struktur:
– Gründung einer ungarischen Kft (entspricht der deutschen GmbH)
– Die ungarische Gesellschaft übernimmt operative Funktionen wie Kundenservice, Marketing, Einkauf
– Lagerung und Versand erfolgen über spezialisierte Dienstleister
– Rechnungsstellung aus Ungarn mit 9% Körperschaftsteuer
Voraussetzungen für Legalität:
– Tatsächliche Mitarbeiter oder qualifizierte Dienstleister in Ungarn
– Echte Managemententscheidungen vor Ort
– Dokumentierte Wertschöpfung in Ungarn
– Angemessene Verrechnungspreise bei Transaktionen mit deutschen Strukturen
### Szenario 2: Beratung und Wissensdienstleistungen
Eine IT-Beraterin arbeitet für Kunden in ganz Europa. Ihr Geschäftsmodell ist ortsunabhängig, die Dienstleistungen werden digital erbracht.
Mögliche Struktur:
– Ungarische Einzelunternehmen oder Kft
– Erbringung der Dienstleistungen über die ungarische Firma
– Wohnsitz und Lebensmittelpunkt können in Deutschland bleiben
– Nutzung der niedrigeren ungarischen Steuersätze
Wichtige Hinweise:
– Bei Wohnsitz in Deutschland können trotzdem deutsche Steuerpflichten bestehen
– Die 183-Tage-Regelung und Doppelbesteuerungsabkommen sind zu beachten
– Professionelle Beratung ist unerlässlich
– Die Struktur muss zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit passen
### Szenario 3: Holding-Strukturen für Vermögensverwaltung
Unternehmer mit mehreren Geschäftsbereichen oder Beteiligungen können eine ungarische Holdinggesellschaft nutzen.
Mögliche Struktur:
– Ungarische Holding als Dachgesellschaft
– Beteiligungen an operativen Gesellschaften in verschiedenen Ländern
– Zentralisierung von Finanzierungsfunktionen
– Nutzung von Beteiligungserträgen mit günstiger Besteuerung
Vorteile:
– Teilweise steuerfreie Dividenden aus Tochtergesellschaften (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie)
– Günstige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
– Zentrale Steuerung der Unternehmensgruppe
– Optimierte Cash-Management-Strukturen
## Der Gründungsprozess mit HUNCONSULT: Schritt für Schritt
Wir zeigen den typischen Ablauf einer Firmengründung in Ungarn – transparent und realistisch.
### Phase 1: Beratung und Konzeption (1-2 Wochen)
Erstgespräch und Analyse
– Erfassung Ihrer Geschäftstätigkeit und Ziele
– Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen
– Bewertung der steuerlichen Situation
– Erste Einschätzung zur Sinnhaftigkeit
Strukturplanung
– Auswahl der optimalen Rechtsform
– Konzeption der Unternehmensstruktur
– Planung der operativen Umsetzung
– Klärung von Compliance-Anforderungen
Dokumentation
– Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen
– Vorbereitung der Gründungsdokumente
– Klärung offener Fragen
– Abstimmung des weiteren Vorgehens
### Phase 2: Gründung und Registrierung (2-4 Wochen)
Notarielle Beurkundung
– Erstellung der Gesellschaftsverträge
– Notarielle Beglaubigung (kann teilweise remote erfolgen)
– Einzahlung des Stammkapitals
– Bestellung der Geschäftsführung
Behördliche Registrierung
– Eintragung ins ungarische Handelsregister
– Beantragung der Steuernummer
– Registrierung bei Sozialversicherung (falls Mitarbeiter)
– Eröffnung des Geschäftskontos
Operative Einrichtung
– Einrichtung der Geschäftsadresse
– Implementierung der Buchhaltungssysteme
– Anbindung an die digitale Verwaltung
– Einrichtung notwendiger Lizenzen
### Phase 3: Laufender Betrieb und Betreuung
Monatliche Leistungen
– Buchhaltung nach ungarischem HGB
– Umsatzsteuervoranmeldungen
– Lohnbuchhaltung (bei Mitarbeitern)
– Postbearbeitung und Weiterleitung
Quartalsweise Aufgaben
– Überprüfung der Compliance
– Abstimmung mit deutschen Steuerberatern
– Anpassung der Strukturen bei Bedarf
– Reportings und Dokumentation
Jährliche Verpflichtungen
– Erstellung des Jahresabschlusses
– Körperschaftsteuererklärung
– Prüfung der Substanzanforderungen
– Strategische Optimierung
## Kostenstruktur: Transparenz schafft Vertrauen
Eine seriöse Betrachtung muss auch die Kosten einer ungarischen Gesellschaft einbeziehen. Nur wenn die Steuerersparnis die Zusatzkosten übersteigt, macht die Struktur wirtschaftlich Sinn.
### Einmalige Gründungskosten
Die Gründung einer ungarischen Kft verursacht typischerweise folgende Kosten:
– Notarkosten: 200-400 Euro
– Registrierungsgebühren: circa 100 Euro
– Stammkapital: Mindestens 3 Millionen Forint (ca. 7.500 Euro, muss eingezahlt werden)
– Beratungsleistungen: Je nach Anbieter 1.000-3.000 Euro
– HUNCONSULT Gründungspaket: Typischerweise im mittleren vierstelligen Bereich
Gesamtinvestition: Rechnen Sie mit 5.000-10.000 Euro für eine professionelle Gründung mit vollständiger Betreuung.
### Laufende Kosten pro Jahr
– Buchhaltung: 1.200-3.600 Euro (abhängig vom Geschäftsvolumen)
– Geschäftsadresse: 300-1.200 Euro
– Steuerberatung: 1.000-2.500 Euro
– Verwaltungsdienstleistungen: 500-1.500 Euro
– Bankgebühren: 300-800 Euro
Jährliche Gesamtkosten: 3.000-10.000 Euro für eine vollbetreute Struktur.
### Ab wann lohnt sich die Investition?
Eine einfache Rechnung zeigt, wann sich eine ungarische Struktur wirtschaftlich lohnt:
Beispiel 1: Kleinunternehmer
– Gewinn in Deutschland: 50.000 Euro
– Deutsche Steuerlast (ca. 35%): 17.500 Euro
– Ungarische Steuerlast (9%): 4.500 Euro
– Ersparnis: 13.000 Euro
– Minus laufende Kosten: 5.000 Euro
– Nettovorteil: 8.000 Euro pro Jahr
Beispiel 2: Mittlerer Betrieb
– Gewinn: 200.000 Euro
– Deutsche Steuerlast: 70.000 Euro
– Ungarische Steuerlast: 18.000 Euro
– Ersparnis: 52.000 Euro
– Minus laufende Kosten: 8.000 Euro
– Nettovorteil: 44.000 Euro pro Jahr
Diese Rechnungen sind vereinfacht und berücksichtigen nicht alle steuerlichen Aspekte. Sie zeigen aber: Ab einem Gewinn von etwa 40.000-50.000 Euro kann sich eine ungarische Struktur lohnen.
## Rechtliche Rahmenbedingungen: Was Sie wissen müssen
Die Nutzung einer ausländischen Gesellschaft ist an klare rechtliche Vorgaben gebunden. Wir erläutern die wichtigsten Regelungen.
### Das Prinzip der Betriebsstättenvermeidung
Ein zentrales Konzept ist die Vermeidung einer Betriebsstätte in Deutschland. Wenn Ihre ungarische Firma eine Betriebsstätte in Deutschland begründet, wird sie dort steuerpflichtig – und die Steuervorteile verpuffen.
Eine Betriebsstätte entsteht durch:
– Feste Geschäftseinrichtungen in Deutschland
– Ständige Vertreter mit Abschlussvollmacht
– Regelmäßige Geschäftstätigkeit von deutschem Boden aus
Vermeidungsstrategien:
– Geschäftsleitung tatsächlich in Ungarn ansiedeln
– Keine festen Büros in Deutschland
– Kundenbetreuung aus Ungarn oder neutral
– Sorgfältige Dokumentation aller Aktivitäten
### Die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-14 AStG)
Deutschland hat Regelungen, um die Verlagerung passiver Einkünfte in Niedrigsteuerländer zu verhindern. Die Hinzurechnungsbesteuerung greift, wenn:
– Eine ausländische Gesellschaft von deutschen Gesellschaftern kontrolliert wird (mehr als 50%)
– Diese Gesellschaft niedrig besteuert wird (unter 25%)
– Die Einkünfte überwiegend passiver Natur sind (Zinsen, Lizenzen, Dividenden ohne Substanz)
Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten:
– Bei aktiven Handelstätigkeiten greift die Hinzurechnungsbesteuerung nicht
– Dienstleistungen mit Substanz sind ebenfalls ausgenommen
– EU-Gesellschaften profitieren von Erleichterungen
– Professionelle Strukturierung kann die Anwendung verhindern
### Meldepflichten und Transparenz
Die internationale Zusammenarbeit der Steuerbehörden hat sich massiv verstärkt. Folgende Meldepflichten sind zu beachten:
Common Reporting Standard (CRS)
– Automatischer Informationsaustausch zwischen Finanzbehörden
– Bankkonten werden dem Wohnsitzland gemeldet
– Betrifft auch Kontoinformationen ungarischer Gesellschaften
DAC6-Richtlinie
– Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
– Betrifft auch Berater und Dienstleister
– Stellt Transparenz über internationale Strukturen her
Anzeigepflicht nach § 138 AO
– Deutsche Steuerpflichtige müssen Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften melden
– Gilt ab 10% Beteiligung oder bei beherrschendem Einfluss
– Verstoß kann als Steuerhinterziehung gewertet werden
## Die Rolle von HUNCONSULT: Ihr Partner für rechtssichere Strukturen
HUNCONSULT positioniert sich als ganzheitlicher Dienstleister, der weit über die reine Firmengründung hinausgeht.
### Beratungskompetenz und Netzwerk
Ein wesentlicher Vorteil ist das Expertennetzwerk:
– Ungarische Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
– Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf internationales Steuerrecht
– Kooperation mit deutschen Beratern für grenzüberschreitende Fragen
– Kontakte zu Banken und Behörden
Diese Vernetzung ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl ungarisches als auch deutsches Recht berücksichtigen.
### Substanzdienstleistungen
HUNCONSULT bietet die notwendige wirtschaftliche Substanz:
– Geschäftsräume und repräsentative Adressen
– Qualifiziertes Personal für administrative Aufgaben
– Infrastruktur für echte Geschäftstätigkeit
– Dokumentation aller Aktivitäten für Nachweiszwecke
Diese Substanz ist entscheidend, damit Ihre Firma nicht als Briefkastengesellschaft eingestuft wird.
### Compliance und Risikomanagement
Ein besonderer Fokus liegt auf der Einhaltung aller Vorschriften:
– Regelmäßige Überprüfung der steuerlichen Anforderungen
– Anpassung der Strukturen bei Gesetzesänderungen
– Frühwarnsystem bei Compliance-Risiken
– Dokumentation für mögliche Betriebsprüfungen
Dieser proaktive Ansatz schützt vor bösen Überraschungen und rechtlichen Problemen.
## Häufige Missverständnisse und Mythen aufgeklärt
Um realistische Erwartungen zu schaffen, räumen wir mit verbreiteten Irrtümern auf.
### Mythos 1: „Ich kann einfach alle Einkünfte nach Ungarn verlagern“
Realität: Die Verlagerung von Einkünften erfordert echte wirtschaftliche Aktivitäten in Ungarn. Reine Gewinnverlagerungen ohne Substanz sind illegal und werden von den Finanzbehörden verfolgt.
Eine ungarische Gesellschaft muss tatsächliche Leistungen erbringen, die die Einkünfte rechtfertigen. Bei reinen Scheinkonstruktionen drohen:
– Nachzahlungen mit Zinsen
– Strafzuschläge wegen Steuerhinterziehung
– Strafrechtliche Konsequenzen
### Mythos 2: „Die Finanzbehörden erfahren nichts von meiner ungarischen Firma“
Realität: Durch CRS, DAC6 und andere Informationsaustauschmechanismen sind internationale Strukturen heute weitgehend transparent. Die Zeiten intransparenter Offshore-Konstruktionen sind vorbei.
Seriöse Steuergestaltung setzt auf Transparenz und die Einhaltung aller Meldepflichten. HUNCONSULT unterstützt dabei, alle erforderlichen Meldungen korrekt vorzunehmen.
### Mythos 3: „EU-Gesellschaften sind automatisch legal“
Realität: Die Tatsache, dass Ungarn EU-Mitglied ist, macht eine Struktur nicht automatisch legal. Auch EU-Gesellschaften müssen wirtschaftliche Substanz haben und dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden.
Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt: Reine Steuergestaltungen ohne wirtschaftlichen Grund können auch bei EU-Gesellschaften missbrä
## Alternative Gestaltungsmöglichkeiten: Nicht nur Ungarn
Obwohl wir uns auf Ungarn konzentrieren, ist ein Blick über den Tellerrand sinnvoll. Je nach Geschäftsmodell können auch andere Strukturen interessant sein.
### Vergleich mit anderen EU-Ländern
Irland
– Körperschaftsteuer: 12,5%
– Vorteile: Etablierter Standort für Tech-Unternehmen, englischsprachig
– Nachteile: Höhere Kosten, strengere Substanzanforderungen
Zypern
– Körperschaftsteuer: 12,5%
– Vorteile: Günstige Holding-Regelungen, Doppelbesteuerungsabkommen
– Nachteile: Geografische Entfernung, teilweise kritischer Ruf
Bulgarien
– Körperschaftsteuer: 10%
– Vorteile: Sehr niedrige Lohnkosten, einfache Verwaltung
– Nachteile: Weniger entwickelte Infrastruktur, Sprachbarrieren
Ungarn bleibt attraktiv durch die Kombination aus niedrigsten Steuersätzen, EU-Mitgliedschaft, zentraler Lage und vergleichsweise einfacher Verwaltung.
### Hybride Strukturen
Oft sind Kombinationen verschiedener Elemente optimal:
– Deutsche GmbH für lokale Geschäfte mit Endkunden
– Ungarische Kft für internationale B2B-Dienstleistungen
– Holding-Struktur für Beteiligungsverwaltung
HUNCONSULT berät auch zu solchen komplexeren Strukturen und koordiniert die Zusammenarbeit mit Beratern in anderen Ländern.
## Praxistipps: So gelingt die Umsetzung
Aus der Erfahrung mit zahlreichen Mandanten haben sich Best Practices herauskristallisiert.
### Tipp 1: Frühzeitige und umfassende Planung
Beginnen Sie die Planung mindestens 6-12 Monate vor der geplanten Umsetzung. Dies ermöglicht:
– Gründliche Analyse der steuerlichen Situation
– Abstimmung mit allen Beratern
– Schrittweise Verlagerung von Aktivitäten
– Aufbau echter Substanz in Ungarn
Überstürzte Gründungen führen oft zu suboptimalen Strukturen, die später teuer korrigiert werden müssen.
### Tipp 2: Investieren Sie in echte Substanz
Sparen Sie nicht an der wirtschaftlichen Substanz. Die Kosten für echte Büros, qualifiziertes Personal oder professionelle Dienstleister sind gut investiertes Geld. Sie schaffen:
– Rechtssicherheit bei Betriebsprüfungen
– Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden
– Operationale Effizienz
– Langfristige Stabilität der Struktur
### Tipp 3: Dokumentation ist alles
Führen Sie penible Aufzeichnungen über:
– Geschäftsentscheidungen und deren Ort
– Reisen und Aufenthalte der Geschäftsführung
– Geschäftliche Aktivitäten in Ungarn
– Kommunikation mit Kunden und Lieferanten
Diese Dokumentation ist bei Prüfungen Gold wert und kann den Unterschied zwischen Anerkennung und Verwerfung der Struktur ausmachen.
### Tipp 4: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
Steuerrecht ändert sich ständig. Lassen Sie Ihre Struktur mindestens jährlich überprüfen:
– Entspricht sie noch den aktuellen Anforderungen?
– Haben sich Ihre Geschäftsaktivitäten verändert?
– Gibt es neue rechtliche Entwicklungen?
– Können weitere Optimierungen vorgenommen werden?
HUNCONSULT bietet solche regelmäßigen Reviews als Teil des Service-Pakets an.
### Tipp 5: Transparenz gegenüber deutschen Behörden
Melden Sie Ihre ungarische Firma ordnungsgemäß bei den deutschen Finanzbehörden. Dies schafft:
– Rechtssicherheit und Vertrauen
– Vermeidung von Verdachtsmomenten
– Basis für kooperative Prüfungen
– Schutz vor Vorwürfen der Steuerhinterziehung
Transparenz ist der beste Schutz vor rechtlichen Problemen.
## Risiken und wie Sie diese minimieren
Keine Steuergestaltung ist ohne Risiken. Wir betrachten die wichtigsten und zeigen Gegenmaßnahmen auf.
### Risiko 1: Qualifikation als Betriebsstätte
Das Problem: Wenn Ihre ungarische Gesellschaft als deutsche Betriebsstätte qualifiziert wird, entfallen die Steuervorteile.
Minimierung:
– Tatsächliche Geschäftsleitung in Ungarn
– Keine festen Einrichtungen in Deutschland
– Dokumentation der ungarischen Aktivitäten
– Regelmäßige Präsenz der Geschäftsführung in Ungarn
### Risiko 2: Hinzurechnungsbesteuerung
Das Problem: Passive Einkünfte könnten in Deutschland nachversteuert werden.
Minimierung:
– Fokus auf aktive Geschäftstätigkeiten
– Aufbau echter Wertschöpfung in Ungarn
– Vermeidung reiner Lizenz- oder Zinsgeschäfte
– Professionelle Strukturberatung
### Risiko 3: Reputationsrisiken
Das Problem: Aggressive Steuergestaltung kann Image-Schäden verursachen.
Minimierung:
– Transparente Kommunikation über die Struktur
– Fokus auf legale, substanzbasierte Modelle
– Einhaltung aller Publizitätspflichten
– Professionelles Auftreten der ungarischen Gesellschaft
### Risiko 4: Änderungen der Rechtslage
Das Problem: Steuergesetze können sich ändern und Strukturen obsolet machen.
Minimierung:
– Flexible Strukturen, die anpassbar sind
– Regelmäßiges Monitoring der Rechtsentwicklung
– Professionelle Beratung durch Experten
– Diversifikation der Unternehmensstruktur
## Die Zukunft internationaler Steuergestaltung
Die Rahmenbedingungen für internationale Unternehmensstrukturen entwickeln sich kontinuierlich weiter.
### OECD-Initiativen und globale Mindeststeuer
Die OECD-Pillar-Two-Initiative plant eine globale Mindestbesteuerung von 15% für große Konzerne. Was bedeutet das für mittelständische Unternehmen?
Auswirkungen:
– Betrifft zunächst nur Konzerne mit über 750 Mio. Euro Umsatz
– Mittelständische Betriebe sind vorerst nicht betroffen
– Langfristig könnte die Schwelle sinken
– Substanzbasierte Strukturen bleiben auch dann attraktiv
Ungarns Position:
– Die 9% Körperschaftsteuer bleibt für kleinere Unternehmen bestehen
– Ungarn entwickelt sein Steuersystem kontinuierlich weiter
– Der Fokus auf echte Wertschöpfung wird wichtiger
### Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle
Die zunehmende Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten und Herausforderungen:
Chancen:
– Ortsunabhängige Geschäftsmodelle lassen sich leichter international strukturieren
– Digitale Verwaltung vereinfacht die Führung ausländischer Gesellschaften
– Remote-Work ermöglicht flexible Arbeitsorte
Herausforderungen:
– Finanzbehörden entwickeln neue Prüfungsmethoden
– Digitale Spuren erleichtern die Nachverfolgung von Aktivitäten
– Substanzanforderungen werden strenger interpretiert
HUNCONSULT passt seine Dienstleistungen kontinuierlich an diese Entwicklungen an und stellt sicher, dass Mandanten zukunftssicher aufgestellt sind.
## Erfolgsfaktoren: Was erfolgreiche Mandanten gemeinsam haben
Aus der Praxis lassen sich klare Erfolgsmuster erkennen.
### Faktor 1: Langfristige Persp




