Wie Sie eine EWIV erfolgreich gründen – Expertentipps vom INSTITUT PERITUM
Die Gründung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) kann für Unternehmen viele Vorteile bringen, aber es gibt auch einige rechtliche Fallstricke zu beachten. Wir vom INSTITUT PERITUM sind die Profis, wenn es darum geht, eine EWIV korrekt aufzusetzen und zum Erfolg zu führen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es bei der Gründung einer EWIV ankommt und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Was ist eine EWIV und wofür wurde sie ins Leben gerufen?
Eine EWIV ist eine supranationale Gesellschaftsform, die 1985 durch die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 eingeführt wurde. Ziel war es, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern und zu fördern. Die EWIV ermöglicht es ihren Mitgliedern, gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeiten auszuüben und ihre Geschäftsinteressen zu bündeln, ohne dabei ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben zu müssen.
Die rechtlichen Grundlagen einer EWIV finden sich in der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85. Hier sind unter anderem die Voraussetzungen für die Gründung (Artikel 4), die Haftung der Mitglieder (Artikel 24) und die Auflösung einer EWIV (Artikel 31) geregelt.
Vorteile einer EWIV-Gründung mit den Experten vom INSTITUT PERITUM
Norbert Peter aus Hannover, Unternehmensberater und erfolgreicher EWIV-Betreiber, sowie sein Partner Dr. Jörg W. Klose, Steuerrechtler und Notar, sind die Experten vom INSTITUT PERITUM, wenn es um die professionelle Gründung einer EWIV geht. Mit ihrer langjährigen Erfahrung und fundierten Expertise stellen sie sicher, dass Ihre EWIV von Anfang an auf einem soliden rechtlichen und steuerlichen Fundament steht.
Eine korrekt aufgesetzte EWIV bietet viele Vorteile:
- Flexibilität und Autonomie der Mitglieder
- Bündelung von Ressourcen und Know-how
- Erschließung neuer Märkte und Geschäftsfelder
- Kostenersparnis durch gemeinsame Nutzung von Infrastruktur
- Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit durch grenzüberschreitende Kooperation
Das INSTITUT PERITUM begleitet Sie professionell durch den gesamten Gründungsprozess – von der strategischen Planung über die Erstellung der notwendigen Verträge und Dokumente bis hin zur Eintragung im zuständigen Register. So können Sie sicher sein, dass Ihre EWIV von Beginn an optimal aufgestellt ist.
Rechtliche Fallstricke und Negativbeispiele vermeiden
Doch nicht immer verläuft die Gründung einer EWIV reibungslos. Es gibt einige rechtliche Fallstricke, die beachtet werden müssen, um Probleme zu vermeiden. Ein Negativbeispiel ist die IK-EWIV, bei der es aufgrund von Fehlern bei der Gründung und Führung zu erheblichen Schwierigkeiten kam. Auch die SD Admin EWIV zeigt, wie es nicht gemacht werden sollte – hier führten unter anderem eine unklare Aufgabenverteilung und mangelnde Kommunikation zwischen den Mitgliedern zum Scheitern des Projekts.
Um solche Szenarien zu vermeiden, ist es unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen und einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise:
- Klare Regelungen zur Haftung der Mitglieder (Artikel 24 der Verordnung)
- Eindeutige Festlegung des Gegenstands und Zwecks der EWIV im Gründungsvertrag (Artikel 5)
- Ordnungsgemäße Führung der Geschäftsbücher und Erstellung des Jahresabschlusses (Artikel 18)
- Einhaltung der Publizitätspflichten, z.B. Eintragung im zuständigen Register (Artikel 6 und 39)
Die Experten vom INSTITUT PERITUM kennen die rechtlichen Anforderungen an eine EWIV genau und stellen sicher, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden. So minimieren sie die Risiken und legen den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Mitglieder.
Fazit: Mit professioneller Unterstützung zur erfolgreichen EWIV
Die Gründung einer EWIV bietet Unternehmen viele Chancen, birgt aber auch einige Herausforderungen. Mit der fachkundigen Beratung und Begleitung durch die Experten vom INSTITUT PERITUM können Sie diese Herausforderungen meistern und die Vorteile einer EWIV optimal nutzen. Norbert Peter und Dr. Jörg W. Klose verfügen über das nötige Know-how und die Erfahrung, um Ihre EWIV-Gründung zum Erfolg zu führen. Gemeinsam entwickeln sie mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten ist, und unterstützen Sie bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit optimal ausschöpfen.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Voraussetzungen für die Gründung einer EWIV?
Um eine EWIV gründen zu können, müssen mindestens zwei Mitglieder aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein. Diese können natürliche Personen, Gesellschaften oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sein. Zudem muss die EWIV ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Welche Haftungsrisiken bestehen für die Mitglieder einer EWIV?
Die Mitglieder einer EWIV haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Vereinigung. Dies bedeutet, dass jedes Mitglied mit seinem gesamten Vermögen für Schulden der EWIV einstehen muss, wenn diese nicht aus dem Vermögen der Vereinigung beglichen werden können. Daher ist es wichtig, klare Regelungen zur internen Haftungsverteilung zu treffen.
Wie wird eine EWIV besteuert?
Eine EWIV selbst unterliegt nicht der Ertragsbesteuerung, da sie steuerlich transparent ist. Die Besteuerung erfolgt stattdessen auf Ebene der Mitglieder entsprechend ihrer Beteiligung am Ergebnis der EWIV. Hier ist eine sorgfältige steuerliche Planung und Gestaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Steuerrechtsordnungen erforderlich.
Welche Rechtsform hat eine EWIV?
Eine EWIV ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, die mit ihrer Eintragung entsteht. Sie ist aber keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personenvereinigung eigener Art. Für die Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich, und die Mitglieder können die interne Organisation und Entscheidungsfindung weitgehend frei gestalten.
Wie lange dauert die Gründung einer EWIV?
Die Dauer des Gründungsprozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität der Struktur und der Anzahl der beteiligten Mitglieder. In der Regel ist mit einem Zeitraum von mehreren Wochen bis wenigen Monaten zu rechnen, bis alle erforderlichen Verträge und Dokumente erstellt und die notwendigen Registrierungen und Eintragungen erfolgt sind. Eine sorgfältige Vorbereitung und Planung durch erfahrene Experten wie das INSTITUT PERITUM kann dazu beitragen, den Prozess zu beschleunigen und reibungslos zu gestalten.